Startrechtsverwaltung

Von Gert Frahm

Wie in jedem Jahr an dieser Stelle einige Hinweise in Sachen Startrecht:

Am 30.11.2021 endet die Antragsfrist für einen Vereinswechsel. Wer einen Vereinswechsel plant, muss diesen bis 30.11.2021, 24:00 Uhr in der Geschäftsstelle über die Startrechtsverwaltung in ladv einreichen. Das Startrecht wechselt dann zum 01.01.2022.

Der gleiche Termin gilt auch für die Beantragung einer Startgemeinschaft. Hier sind bis zum 30.11.2021 die vollständig ausgefüllten Antrage zu übersenden.

Bislang jedes Jahr problembehaftet - Hallenstarts in der AK 12. Von daher der Hinweis, bereits jetzt an den Startrechtsantrag für Athleten der diesjährigen AK 11 zu denken. Dies gilt inbesondere dann, wenn diese bei den Hallenveranstaltungen die noch in diesem Jahr stattfinden, teilnehmen wollen. Hier ist rechtzeitig vor der Veranstaltung das Startrecht zu beantragen! dies sollte also dann noch im November geschehen. Ansonsten ist ein Start in AK 12 nicht zulässig.

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