Hinweis zur Beantragung eines Startrechts
Von Gert Frahm
Aus aktuellem Anlass ein Hinweis des Wettkampfwartes:
Für die Beantragung des Startrechts ist der Antrag von der Homepage zu nutzen. Er ist zu erkennen an den Ausführungen zur Anerkennung des Doping Codes und zum Datenschutz. Hier der Link: zum Antrag
Bei einem Startrechtsantrag für Minderjährige müssen grundsätzlich beide Elternteile unterschreiben. Werden diese Erfordernisse nicht beachtet, müssen die Anträge leider abgelehnt werden.