Startrecht und Startgemeinschaften für 2013

Das letzte Quartal des Jahres ist traditionell der Zeitraum, in dem der Wechsel des Startrechts, eine Verlängerung oder das erstmalige Startrecht für einen Verein (alle Regelungen gelten in analoger Weise für LGs) beantragt wird. Daher möchten wir die Gelegenheit nutzen und an dieser Stelle noch einmal auf wichtige Regelungen und Fristen hinweisen bzw. diese erläutern.

Im Verbandsgebiet des LVMV wird das Startrecht für einen Verein auf schriftlichen Antrag für alle Athleten der Altersklasse 12 und älter durch die Zuweisung einer eindeutigen Athleten- bzw. Startpassnummer erteilt. Durch die Erteilung des Startrechts erwirbt der Athlet das Teilnahmerecht an Landes- und überregionalen Meisterschaften sowie das Recht auf Aufnahme in die Bestenlisten.

Die erstmalige Beantragung des Startrechts ist an keine Frist gebunden, hat jedoch 14 Tage vor einem geplanten Start bei einem startpasspflichtigen Wettkampf zu erfolgen. Im Hinblick auf die im Januar stattfindenden Landeshallenmeisterschaften empfehlen wir jedoch, für die Athleten, die erstmalig das Startrecht beantragen (insbesondere solche, die im Jahr 2013 in die Altersklasse M/W12 wechseln), das Startrecht rechtzeitig zum 1. Januar 2013 zu beantragen.

Weiterhin ist zu beachten, dass das Startrecht mit Übergang in die Altersklassen U18 sowie Männer und Frauen ebenfalls zum 1. Januar 2013 verlängert werden muss!

Bei einem geplanten Wechsel des Startrechts infolge eines Vereinswechsels sind einige Regelungen zu beachten. Mit Ausnahme der weiter unten erläuterten Sonderregelungen sind alle startpasspflichtigen Athleten an die Wechselfrist vom 1. Oktober bis 30. November gebunden. Das Startrecht für den neuen Verein beginnt zum 1. Januar des folgenden Jahres.

Des Weiteren besteht für Jugendliche (U14–U20) die folgende Sonderregelung. Bei Vorliegen besonderer Gründe können diese Athleten jederzeit mit einer Frist von drei Monaten den Verein wechseln, wenn beide Vereine zustimmen. Im Gegensatz zur früheren Regelung dürfen sie aber in dieser Zeit für den alten Verein starten.

Mit dem Antrag auf Wechsel das Startrechts ist zu erklären, dass der Athlet zu diesem Zeitpunkt Mitglied des neuen Vereins ist, das neue Startrecht zum nächstmöglichen Termin beginnen soll und der Athlet auf das Startrecht für den alten Verein verzichtet. Zusätzlich ist eine Freigabeaufforderung oder erteilte Freigabe zu belegen.

Sollte innerhalb von drei Wochen keine Freigabe eingehen, wird das neue Startrecht erteilt. Dies bedeutet, dass eine Verweigerung der Freigabe explizit und unter Angabe der Gründe dem Landesverband und dem beantragenden Verein mitgeteilt werden muss. Dabei sind einer Verweigerung enge Grenzen gesetzt. Eine Freigabe kann nur verweigert werden, wenn vom alten Verein ausgeliehene Geräte noch nicht zurückgegeben worden sind, Beitragsrückstände oder privatrechtliche Verträge bestehen.

Bis zum 30. November 2012 sind weiterhin beim Landesverband Startgemeinschaften (StG) mit dem entsprechenden DLV-Vordruck für das kommende Jahr zu beantragen. Der Name der StG kann frei gewählt werden, ist aber auf maximal 20 Buchstaben begrenzt, der in dieser Form in Wettkampf-, Ergebnis- und Bestenlisten zu verwenden ist. Der in der Vereinbarung zuerst genannte Verein ist federführend und alleiniger Ansprechpartner in allen organisatorischen und finanziellen Fragen.

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