Seniorenwarte der Landesverbände tagten in Darmstadt

Mit einer ambitionierten Tagesordnung lud der DLV die Seniorenwarte, den Athletensprecher, den Vertreter der Interessengemeinschaft Laufen sowie die Vertreter des Bundesausschusses Senioren zur Jahrestagung 2016 nach Darmstadt ein

Der Bundesausschuss beschloss, dass auf Qualifikationen für die Deutschen Meisterschaften nicht verzichtet wird. Ausnahmen sollen durch Sondergenehmigungen gewährt werden. Außerdem wurde angeregt, wenn das Zeitfenster es erlaubt, Jugend-/Schulstaffeln in Meisterschaften der Senioren zu integrieren.
Es wurde eingeschätzt, dass die Senioren national wie international sehr erfolgreich waren. Die internationale Hallenmeisterschaft in Italien wurde in ihrer Durchführung sehr kritisch bewertet. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang, die Anforderungen an Stadien für die Ausrichtung von Meisterschaften (z.B. für eine DM) auf Mindeststandards zu orientieren. Es wurde vorgetragen, dass die Erfüllung der höchsten Standards dazu führen könnte, dass eine Ausrichtung durch weitere Landesverbände kaum möglich sein würde.
Beschlossen wurde, dass die einzelnen Disziplinen bei der DM in der Senioren-Leichtathletik künftig generell bis zur AK 90 für Frauen und für Männer ausgeschrieben werden sollen. Dabei geht es vor allem um die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes von Mann und Frau. Es wurde empfohlen, diese Regelung bei Landesmeisterschaften ebenfalls anzuwenden. Über Regeln (z.B. Anfangshöhen, technisches Equipment, Zielschlusszeiten) könne die Durchführbarkeit geregelt werden. Eine AG wird Qualifikationsnormen erarbeiten.
Zur Kenntnis genommen und bestätigt wurde, dass Seniorenwarte für die Wettkampfinhalte – die Wettkampfwarte für die Umsetzung der Wettkampfinhalte verantwortlich sind. Vorgetragen wurde dieses von den Norddeutschen Seniorenwarten.
Teilnahmerecht an Deutschen Meisterschaften:
Der Verbandsrat hat neue Begrifflichkeiten für Veranstaltung – Wettbewerb – Wettkampf – Durchgang – Versuch – Disziplin festgelegt. Demnach wird ab dem 1. Januar 2017 die Deutsche-Leichtathletik-Ordnung (DLO) dahingehend geändert, dass folgende Regelung für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften gilt:
„5.2.1 Sämtliche Meisterschaften sind grundsätzlich offen für alle Athleten, die die deutsche Staatsbürgerschaft und ein gültiges Startrecht für einen deutschen Verein/LG haben.“
Punkte 5.2.2 und 5.2.3 entfallen.
Das Gremium empfiehlt Zeiten, die über 10.000m und 10km gelaufen werden, als Qualifikationszeiten für die 5.000m anzuerkennen. Es wird eine entsprechende generelle Reglung durch den BA erarbeitet.
Die Website des DLV wird neu gestaltet.
Die Tagung war für mich eine gute Plattform, um mich auszutauschen, die Seniorenwarte kennenzulernen und Kontakte zu knüpfen.

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