Neue Kriterien für die Berufung von Trainingsstützpunkten des LVMV

Im März 2012 beschlossen die TSP-Leiter nach mehreren kontrovers und konstruktiv geführten Beratungen neue Kriterien für die Berufung, Bewertung und finanzielle Förderung von Trainingsstützpunkten des LVMV. Diese wurden im April durch den Ausschuss Leistungssport bestätigt.

Die Delegierungen talentierter Nachwuchsathleten zu den Landesstützpunkten Rostock und Schwerin sowie zum Bundesstützpunkt Neubrandenburg mit ihren Sportgymnasien – eine zentrale Aufgabe der TSP – finden bei diesen Berufungs- und Bewertungskriterien deutlich stärker Berücksichtigung als in den vergangenen Jahren.

Darüber hinaus sind es vor allem die Sportler der Altersklassen U10, U12 und U14 sowie die DE-Kader, die für die Berufung und Bewertung der TSP berücksichtigt werden. Neu ist auch, dass die Vereine ihre Berufung zum TSP formlos anhand dieser Kriterien beantragen können. Der Ausschuss Leistungssport wird über diese Anträge entscheiden. Der Berufungszeitraum orientiert sich, wie bei den LSP und BSP bereits üblich, an einem Olympiazyklus.

Siehe: -> Trainingsstützpunkte des LVMV

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