Neue Entwicklungen für die Planung der Senioren
Aus aktuellem Anlass möchte ich Euch über neue Entwicklungen sowohl in der Planung der internationalen Wettkämpfe als auch der Initiative „Worldwide Virtual Masters Challenge 2020“ und im Anti-Doping-Kampf informieren.
Internationale Wettkämpfe: Die World Masters Association (WMA) veröffentlichte ein Statement der WMA-Präsidentin Margit Jungmann zum Thema Meisterschaften. Das finnische Tampere, Ausrichter der ursprünglich geplanten EMA-Meisterschaften 2021, wird darin als Ausrichter einer WMA-Meisterschaft 2021 angekündigt. Damit verbunden sind weitere Änderungen: Die geplanten Hallenmeisterschaften in Edmonton 2021 würde auf 2022 verschoben, die WM stadia in Göteborg auf 2023. Beide Organisatoren sind sich der geänderten Termine bewusst und haben ihre Zustimmung signalisiert. Einzelheiten unter: www.leichtathletik.de/news/news/detail/73402-ankuendigung-der-wma-zu-internationalen-senioren-meisterschaften
Worldwide Virtual Masters Challenge 2020: Auf Initiative von mehreren Masters-Athleten ist die „Worldwide Virtual Masters Challenge 2020“ ins Leben gerufen worden. Zum Zeitpunkt der abgesagten WM in Toronto (21.07.-01.08.2020) können alle Masters-Athleten weltweit virtuell gegeneinander antreten und ihre Ergebnisse unter www.mastersrankings.com/2020-worldwide-virtual-masters-challenge/ an eine zentrale Stelle melden. Es sind drei Wertungs-Kategorien vorgesehen: entweder in einem normalen Wettkampf, in einem Trainingswettkampf, bei dem Freunde messen, oder sogar auf Behelfsflächen wie Feld, Wald, Parkplatz oder einem ähnlichen Wettkampf erzielt werden – je nachdem, was im jeweiligen Wohnort/Land der Athleten wieder erlaubt und möglich ist. Das Reglement sieht vor, dass die Athleten ihre Ergebnisse auf der Seite www.mastersrankings.com hochladen. Weitere Informationen folgen.
Anti-Doping: Das Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) informiert in seinem neuen Newsletter über aktuelle Themen. Unter anderem enthält der Newsletter Informationen für dem Fall, wenn eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bei einer Teilnahme an einer Leichtathletik-Veranstaltung notwendig sein sollte. Mehr unter: https://www.leichtathletik.de/news/news/detail/73416-anti-doping-newsletter-062020