Informationen zu neuen Corona-Regelungen

Von Frank Benischke / Ralf Ploen

"Corona-Regeln" – Was gilt in der Leichtathletik ab dem 9.5.2020?

Mit der Corona-Übergangs-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 8.5.2020 wurde auch der Wiedereinstieg in den Freizeit- und Breitensport eröffnet, nachdem zuvor schon ein begrenztes Training für Bundeskader und Profisportler möglich war.

Für die Leichtathletik bedeutet das:

  • Individualsport ist natürlich möglich und nützlich! Zu Hause, im Freien und nun auch wieder auf den Außensportanlagen, allein oder mit Partner/-in, bieten sich viele Möglichkeiten.
  • Leistungssport: Für die Bundeskader an den Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren sowie für die Tätigkeit der Trainer kann das Training unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften wieder aufgenommen werden. Die Verantwortlichen vor Ort treffen dazu unter Beachtung der vom DOSB und vom DLV (u.a. Anwesenheitsnachweis, SARS-CoV-2 Risiko – Fragebogen) aufgestellten Grundsätze die notwendigen Einzelentscheidungen.
  • Ab dem 11.5.2020 ist auch das Training auf den Außensportanlagen in Trainingsgruppen für alle Vereinsmitglieder wieder möglich, sofern dabei ein Mindestabstand von zwei Metern sowie die sport(art)spezifischen Vorgaben des DOSB und des DLV (siehe unten) eingehalten werden.
  • Die Nutzung der Sportstätten ist erst nach Freigabe durch den jeweiligen Eigentümer möglich.
  • Bitte vergesst nicht das Führen der geforderten Anwesenheitslisten bei allen Veranstaltungen zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
  • Die Trainer und Übungsleiter sollten, soweit möglich, ihren SportlerInnen Trainingspläne und Anleitungen zur Verfügung stellen.
  • Wettkämpfe bleiben in MV zumindest bis zum 10.6.2020 verboten! Fast alle deutsche Meisterschaften sind zum jetzigen Zeitpunkt vom DLV abgesagt oder verschoben worden (Übersicht: s. www.leichtathletik.de). Alle Norddeutschen Meisterschaften wurden abgesetzt.
  • Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern unter freiem Himmel und bis zu 75 Teilnehmern in geschlossenen Räumen sind unter Auflagen (s. Corona-Übergangs-LVO §8 Abs. 5a) und nach vorherigem Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde möglich.
  • Bei Fragen zum Trainingsbetrieb und zu möglichen Aktivitäten vor Ort wendet euch ggf. an eure Gemeinde/Stadt und an die kreislichen Gesundheitsämter. Letztlich sind sie die zuständigen Genehmigungsbehörden.

Aktuelle Unterlagen zu den geltenden Regelungen:

Land Mecklenburg-Vorpommern

Corona-Übergangs-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 8.5.2020

Beschluss der Sportministerkonferenz vom 28.4.2020

Deutscher Olympischer Sportbund und Deutscher Leichtathletik-Verband (Unterlagen zum Wiedereinstieg in den organisierten Sport)

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