Allgemeine Ausschreibungen des LVMV 2025
Von Gert Frahm
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An dieser Stelle soll auf die Änderungen in den Allgemeinen Ausschreibungen eingegangen werden, die in 2025 gültig sind.
Diese betreffen zwei Bereiche
- Pkt. 4.4 Zusammensetzung von Staffeln (wurde konkretisiert)
- Pkt. 10.2 Erreichen der nächsten Runde bei Sprints
Punkt 4.4 wurde lediglich konkretisiert. Es wurde klar gestellt, dass in einer U14 Staffel neben den 12 und 13 jährigen nur 11jährige in solchen Staffeln hochstarten dürfen. In den Staffeln von U16 bis U20 ist ein Hochstart nur für Athleten der nächst jüngeren Altersklasse erlaubt (z.B. U16 in U18).
im Punkt 10.2 ändert sich der Qualifikationsmodus für die nächsten Runden in den Sprints. Hier wird nun der Qualifikation für das Finale über Platz mehr Raum gegeben. Darüber hinaus werden A/B-Finals in allen Altersklassen erst ab 5 Vorläufen (mehr als 32 TN bei acht Bahnen bzw. 24 TN bei sechs Bahnen) durchgeführt.
Auch die Anfangshöhen bei den vertikalen Sprüngen wurden angepasst. Angewendet werden diese ab der Freiluftsaison. Diese findet ihr hier
Noch ein Hinweis zur Durchführung unserer Wettbewerbe in der U10. Hier sind auch nur Athleten der AK 8 und 9 startberechtigt. Jüngeren Athlen sollen sich in Wettkämpfen der Kinderleichtathletik messen können.