Abgabe für die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung 2009

Von Anti-Doping-Koordinierungsstelle des DLV

Seit dem 29. September 2008 ist die Abgabe der Anti-Doping-Verpflichtungserklärung 2009 des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) für das kommende Jahr möglich. Auf den Internetseiten des DLV (über www.deutscher-leichtathletik-verband.de) steht unter Anti-Doping die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung als pdf-Dokument zur Verfügung. Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung 2009 muss das pdf-Dokument ausgedruckt und vollständig ausgefüllt an den DLV geschickt oder gefaxt werden. Einsendungen sind bis zum 20. November 2008 möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt und eine spätere Abgabe nicht mehr akzeptiert wird.

Wie in den vergangenen Jahren wird der DLV im Wettkampfjahr 2009 im Rahmen der Nationalmannschaft der Männer, Frauen und U23 nur Athleten einsetzen, die die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung 2009 abgegeben oder sich anderweitig dem Doping-Kontrollsystem der NADA unterworfen haben.

Was ist die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung?

Die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung ist eine Bestätigung des Athleten, die Anti-Doping-Regelwerke zu kennen, sich mit deren Inhalt vertraut gemacht zu haben, diese als verbindlich anzuerkennen und einzuhalten.

Wer sollte die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung abgeben?

Es sollten Athletinnen/Athleten eine Anti-Doping-Verpflichtungserklärung abgeben, deren Leistungen es realistisch erscheinen lassen, dass sie für einen oder mehrere internationale Wettkämpfe in das Team der Deutschen Nationalmannschaft der Männer und Frauen berufen werden.

Für diese Fälle wird den folgenden Altersklassen die Unterzeichnung der Anti-Doping-Verpflichtungserklärung empfohlen:

Juniorinnen und Junioren – U23
Frauen und Männer

Grundsätzlich nicht erforderlich ist die Abgabe der Verpflichtungserklärung für:

Schülerinnen/Schüler
männl./weibl. Jugend B (M/W 17/16) – U18
männl./weibl. Jugend A (M/W 19/18) – U20
männl./weibl. Senioren

Ausnahmsweise kann eine Abgabe der Anti-Doping-Verpflichtungserklärung auch für die männl./weibl. Jugend B, männl./weibl. Jugend A und männl./weibl. Senioren in Betracht kommen, nämlich dann, wenn ein Start in der Nationalmannschaft der Frauen/Männer (also außerhalb der eigentlichen Altersklasse) realistisch in Betracht kommt.

Wie kann die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung abgegeben werden?

Das Formular der Anti-Doping-Verpflichtungserklärung kann ausschließlich über das Internet (www.deutscher-leichtathletik-verband.de) abgerufen werden. Hierfür wird ein PDF-Dokument bereitgestellt. Dieses muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Nach dem vollständigen Ausfüllen der Erklärung ist diese zu unterschreiben und per Post oder Fax an den DLV zu schicken:

Deutscher Leichtathletik-Verband e. V.
Anti-Doping-Koordinierungsstelle
Alsfelder Straße 27
64289 Darmstadt
Fax: 06151 7708-12

Bis wann ist die Abgabe der Anti-Doping-Verpflichtungserklärung möglich?

Die Verpflichtungserklärung muss schriftlich bis spätestens zum 20.11. eines Jahres (Datum des Poststempels) für das Folgejahr per Post/Fax beim Deutschen Leichtathletik-Verband eingegangen sein. Spätere Meldungen werden nicht berücksichtigt, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

Wie lange hat die Verpflichtungserklärung Gültigkeit?

Grundsätzlich ist die Verpflichtungserklärung jeweils nur für das der Anmeldung folgende Jahr gültig. Die Anti-Doping-Erklärung gilt immer vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.

Zum Formular zur Anti-Doping-Verpflichtungserklärung des DLV.

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